Akkreditierung der DIZert
Präqualifizierungsstellen benötigen Akkreditierung der DAkkS
Seit dem 11. April 2017 ist das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) in Kraft getreten, welches das Sozialgesetzbuch (SGB V) ändert. Um in einer immer älter werdenden Gesellschaft die Qualität der Versorgung mit Hilfsmitteln zu verbessern, benötigen Präqualifizierungsstellen zukünftig eine Akkreditierung der DAkkS. Die akkreditierte Präqualifizierungsstelle der DIZert steht Ihren Kunden auch in Zukunft zur Seite.
HHVG soll Qualität der Hilfsmittelversorgung verbessern
Hilfsmittel wie Inkontinenzhilfen, Rollstühle und Gehhilfen helfen den GKV-Versicherten Ihren Alltag trotz Einschränkungen möglichst selbstbestimmt zu bewältigen. Um die Qualität der Produkte, die von den Krankenkassen bezahlt werden, zu verbessern, wurde das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz veröffentlicht. Damit wird z.B. das Hilfsmittelverzeichnis bis Dezember 2018 grundlegend aktualisiert, wobei die Mindestanforderungen an die Qualität der Hilfsmittel auf den aktuellen Stand der medizinisch-technischen Erkenntnisse gebracht werden.
HHVG hat auch Einfluss auf die Präqualifizierungsstellen
Eine weitere Neuerung des HHVG hat Einfluss auf die Präqualifizierungsstellen. PQ-Stellen prüfen Leistungserbringer von Hilfsmitteln, wie z.B. Apotheken, Sanitätshäuser oder orthopädietechnische Betriebe auf Ihre Eignung. Somit können diese zu Vertragspartnern der Krankenkassen werden. Dabei werden entsprechende individuelle Eignungsprüfungen jeder einzelnen Krankenkasse vermieden. Stattdessen muss ein durch eine akkreditierte Präqualifizierungsstelle ausgestelltes Zertifkat von allen Krankenkassen anerkannt werden.
Akkreditierung der DAkkS nötig für DIN EN ISO/IEC 17065:2013
Nach dem aktuellen „§ 126 SGB V – Versorgung durch Vertragspartner“ dürfen künftig nur noch PQ-Stellen im Bereich der Hilfsmittelversorgung tätig werden, die eine Akkreditierung der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH) erhalten haben nach der international gültigen Norm DIN EN ISO/IEC 17065:2013. Somit sind Präqualifizierungsstellen zukünftig als Zertifizierungsstelle für Produkte, Prozesse und Dienstleistungen tätig.
Die Begutachtung, Akkreditierung und Überwachung der Präqualifizierungsstellen erfolgt künftig durch die DAkkS. Darüber hinaus müssen sich Präqualifizierungsstellen alle fünf Jahre neu akkreditieren lassen. Bis zum 31.07.2017 sind die Präqualifizierungsstellen verpflichtet gewesen einen Antrag auf Akkreditierung bei der DAkkS einzureichen.
DIZert erhält Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17065 – somit sind wir für die Zukunft gerüstet.
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