Überwachung der Präqualifizierung
Überwachung zur Aufrechterhaltung der Präqualifizierung
Gemäß § 126 Abs. 1a SGB V und DIN EN ISO/IEC 17065 sind zur Aufrechterhaltung der Präqualifizierung während des Präqualifizierungszeitraums Überwachungsmaßnahmen erforderlich, in denen Sie als Leistungserbringer die erforderlichen Nachweise erbringen müssen.
Turnusmäßige Überwachungen inklusive Betriebsbegehungen
Aufgrund der überarbeiteten Anforderungen sind für alle Leistungserbringer zur Aufrechterhaltung einer gültigen Präqualifizierung Überwachungen notwendig. Innerhalb von 5 Jahren müssen nach einer Erst- bzw. Re-Präqualifizierung zwei Überwachungen in sich regelmäßig wiederholenden gleichmäßigen Zeitabschnitten durchgeführt werden.
Wir erstellen Ihnen gern einen individuellen Überwachungsplan mit allen Details, der sich an Ihrem Versorgungsbereich mit der höchsten Risikoklasse orientiert. Für die Überwachungen stellen Sie keinen Antrag. Sie erhalten rechtzeitig eine Aufforderung von uns.
In den Scopes 1 bis 4 wird die Überwachung regelhaft anhand einer Betriebsbegehung durchgeführt. Zusätzlich erfolgt eine Dokumentenprüfung.
Die Überwachung in dem Scope 6 erfolgt anhand einer Dokumentenprüfung.
Nachfolgende Voraussetzungen und Besonderheiten werden geprüft:
- Anforderungen laut Begehungsbögen
- Aktualität der fachlichen Leitung
- Insolvenzfreiheit (Selbstverpflichtung)
- Aktualität der Betriebshaftpflichtversicherung
- Aktualität der Inhaberschaft (Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug)
- Erfüllung der räumlichen Voraussetzungen (Mietvertrag bzw. Grundbucheintrag)
- Erfüllung der sachlichen Voraussetzungen (Fotodokumentation bzw. Begehung)
- Spezifische Erkenntnisse, die eine zusätzliche themenspezifische Prüfung erfordern
- Rückblickende Bewertung, ob Maßnahmen aus vorherigen Abweichungen umgesetzt wurden
Anlassbezogene Überwachungen inklusive Betriebsbegehungen
Anlassbezogene Überwachungen sind bei Auffälligkeiten, die eine Nichteinhaltung der Zertifizierungsanforderungen befürchten lassen, erforderlich. In diesem Fall führt die DIZert eine Risikoanalyse durch.
Eine anlassbezogene Überwachung orientiert sich an einem möglichen Risiko und wird in nachfolgenden Situationen durchgeführt:
- Plausibilität der eingereichten Unterlagen kann nicht nachgewiesen werden
- Änderungen der fachlichen Leitung werden erfahrungsgemäß nicht unaufgefordert mitgeteilt
- Geforderte Dokumente (Mietvertrag, Betriebshaftpflicht) sind nicht bis zur nächsten turnusmäßigen Überwachung gültig