Akkreditierte Präqualifizierungsstelle

Die Präqualifizierungsstelle der DIZert ist akkreditiert

Seit dem 08.04.2019 ist unsere Präqualifizierungsstelle durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) als Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17065:2013 für den Bereich Präqualifizierung von Leistungserbringern gemäß § 126 SGB V akkreditiert.

DIZert ist akkreditierte Präqualifizierungsstelle durch die DAkkS

Schnell und fair zu Ihrer Präqualifizierungsbestätigung.

Wir präqualifizieren Leistungserbringer für folgende Scopes:

  • Scope 1: Orthopädietechnik
  • Scope 2: Orthopädieschuhtechnik
  • Scope 3: Hörakustik
  • Scope 4: Augenoptik
  • Scope 6: Weitere Versorgungsbereiche

  • Wir informieren Sie hier über die wichtigsten Änderungen.

    • Übergangsregelung
    • Überwachungen
    • Betriebsbegehungen
    • Übernahmekunden

    Übergangsregelung

    Ihre Präqualifizierungsbestätigungen verlieren durch den Akkreditierungsprozess der Präqualifizierungsstellen nicht Ihre Gültigkeit. Bitte berücksichtigen Sie jedoch, dass alle vor dem 30. April 2019 ausgestellten Präqualifizierungsbestätigungen bis zum 30. April 2021 durch eine Überwachung (Konformitätsprüfung) auf die Bedingungen einer akkreditierten Präqualifizierung umgestellt werden müssen.

    Überwachungen

    Aufgrund der überarbeiteten Anforderungen sind für alle Leistungserbringer zur Aufrechterhaltung einer gültigen Präqualifizierung Überwachungen notwendig. Innerhalb von fünf Jahren müssen nach einer Erst- bzw. Re-Präqualifizierung zwei Überwachungen durchgeführt werden.

    Wir erstellen Ihnen gern einen individuellen Überwachungsplan mit allen Details. Für die Überwachungen stellen Sie keinen Antrag. Sie erhalten rechtzeitig eine Aufforderung von uns.

    Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie uns maßgebliche Änderungen unverzüglich anzeigen müssen:

    • Wechsel des Inhabers
    • Rechtsformwechsel
    • Umfirmierung
    • Wechsel der fachlichen Leitung
    • Standortwechsel
    • Räumliche Änderungen
    • Erweiterung des Hilfsmittelspektrums
    • Auflösung oder Insolvenzverfahren

    Betriebsbegehungen

    In einzelnen Versorgungsbereichen sind für eine Erstpräqualifizierung, eine Re-Präqualifizierung und die Überwachungen Betriebsbegehungen notwendig. Alle Versorgungsbereiche mit Begehung erfordern innerhalb von fünf Jahren bei beiden Überwachungen eine Begehung.

    Übernahmekunden

    Alle Leistungserbringer, die bisher durch eine andere Präqualifizierungsstelle betreut wurden, können ab sofort Ihren Antrag bei der Präqualifizierungsstelle der DIZert stellen. Kontaktieren Sie uns. Wir führen Ihre akkreditierte Präqualifizierung durch.


    Sie haben Fragen? Wir unterstützen Sie gern telefonisch oder per E-Mail.