Präqualifizierung für Pflegeheime

Besonderheiten für Pflegeheime

Pflegeeinrichtungen treten als Leistungserbringer auf und benötigen eine Präqualifizierung zur Abrechnung des Inkontinenzmaterials mit den Kassen. Im Rahmen der Präqualifizierung müssen unterschiedliche Kriterien nachgewiesen werden. Die Präqualifizierungsstelle der DIZert informiert Sie zu den Details und Anforderungen.

Pflegeeinrichtungen benötigen Präqualifizierung zur Inkontnenzversorgung
 

Präqualifizierung vollstationärer Pflegeheime

Das Pflegeheim als Hilfsmittelanbieter kann die Voraussetzungen nachweisen, indem ein Präqualifizierungsverfahren bei der akkreditierten Präqualifizierungsstelle der DIZert durchlaufen wird. Ihr persönlicher Sachbearbeiter prüft die Eignung auf Basis der Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes. Dabei handelt es sich um organisatorische, sachliche, fachliche und räumliche Anforderungen.

Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes gemäß § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V:

"Vollstationäre Pflegeeinrichtungen nach § 71 SGB XI können mit Krankenkassen und/oder ihren Verbänden Verträge gemäß § 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung der Versicherten mit aufsaugenden Inkontinenzartikeln schließen. Entsprechend § 126 Abs. 1 Satz 2 SGB V müssen sie die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel erfüllen. Sofern eine vollstationäre Pflegeeinrichtung den Eignungsnachweis/die Präqualifizierung für den Versorgungsbereich 15A „Inkontinenzhilfen außer Elektronische Messsysteme der Beckenbodenmuskelaktivität“ anstrebt, sind die in dem Kriterienkatalog definierten Anforderungen zu erfüllen. Abweichend davon sind folgende Regelungen zu beachten:

  • Legt ein vollstationäres Pflegeheim die Kopie seines Versorgungsvertrages nach § 72 SGB XI im Rahmen des Präqualifizierungsverfahrens vor, kann die Erfüllung der folgenden Anforderungen als nachgewiesen gelten:
    • Anforderungen an die fachliche Leitung,
    • Sicherstellung, dass die bzw. eine fachliche Leitung während der üblichen Betriebszeiten erreichbar ist.
  • Dies gilt nur, sofern der Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI jeweils eine entsprechende Regelung enthält.
  • Nur vollstationäre Pflegeheime, die gewerblich betrieben werden, legen die Kopie der Gewerbeanmeldung vor. Pflegeheime, die von einem Verein betrieben werden, weisen den Eintrag in das Vereinsregister nach.
  • Den Nachweis der Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen können nur Pflegeheime führen, die gewerblich betrieben werden.
  • Der Nachweis der Erfüllung der räumlichen Anforderungen, hier die Lagermöglichkeit unter Umgebungsbedingungen gemäß den in den Produktunterlagen des Herstellers vorgegebenen Spezifikationen, erfolgt mittels einer Eigenerklärung. In dieser sichert das Pflegeheim zu, die räumlichen Anforderungen vollumfänglich zu erfüllen."

  • Weitere Anforderungen nach Kriterienkatalog

    Die Pflegeeinrichtung muss außerdem die folgenden Anforderungen* gegenüber der Präqualifizierungsstelle nachweisen:

    • Angabe der IK-Nummer
    • Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung
    • Eigenerklärung zur Insolvenzfreiheit
    • Eigenerklärung zur Zahlung der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
    • Eigenerklärung über die Einhaltung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes
    • Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen nach § 128 SGB V eingehalten werden

    * Diese Aufzählung dient einer ersten Orientierung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie erhalten eine Übersicht mit allen Anforderungen, wenn Sie sich für die DIZert als Präqualifizierungsstelle entschieden haben.


    Ablauf der Präqualifizierung

    Um einen reibungslosen Ablauf der Präqualifizierung zu gewährleisten und die Nachforderung von Unterlagen zu vermeiden, begleiten wir Sie persönlich in allen Prozessschritten. Mit der DIZert sind Sie bestens vorbereitet. Unsere freundlichen Mitarbeiter beantworten Ihre Fragen und erstellen Ihnen eine Checkliste mit allen notwendigen Unterlagen. Nach der zügigen Bearbeitung Ihrer Unterlagen informieren wir Sie über weitere Schritte, so dass Sie schnellstmöglich Ihr Zertifikat in den Händen halten können.


    Regelmäßige Überwachung Ihrer Präqualifizierung

    Die positive Bescheinigung der Präqualifizierungsstelle hat eine Gültigkeit von 5 Jahren, gemäß § 126 Abs. 1a Satz 5 SGB V. Während des Präqualifizierungszeitraums erfolgen zwei Überwachungen zur Aufrechterhaltung der Gültigkeit. Nach Ablauf der Geltungsdauer muss eine neue Präqualifizierung erfolgen. Es handelt sich dann um ein neues Präqualifizierungsverfahren, bei dem die genannten Anforderungen erneut nachzuweisen sind.


    Mit der DIZert den Mehraufwand bestmöglich bewältigen.

    Die Präqualifizierungsstelle der DIZert unterstützt Sie kompetent und gewissenhaft, damit Sie als Pflegeeinrichtung innerhalb kürzester Zeit ihre Präqualifizierungsbestätigung erhalten. Ihr persönlicher Ansprechpartner lotst Sie ohne Umwege durch das Präqualifizierungsverfahren.

    Wir garantieren Ihnen eine schnelle und zuverlässige Bearbeitung, um Sie in Ihrem bereits gut gefüllten Arbeitsalltag nicht zusätzlich zu belasten.


    Weiterführende Informationen