Re-Präqualifizierung

Folge-Präqualifizierung (Re-Präqualifizierung)

Die Präqualifizierung für Leistungserbringer von Hilfsmitteln ist befristet gültig für 5 Jahre. Damit eine bereits erteilte Präqualifizierung verlängert werden kann, muss sechs Monate vor Ablauf des Präqualifizierungszeitraums ein Antrag auf Folge-Präqualifizierung erfolgen.

Re-Präqualifizierung

Ablauf einer Re-Präqualifizierung

Bei der Re-Präqualifizierung müssen alle Anforderungen vom Leistungserbringer erneut vollumfänglich nachgewiesen werden. Jedoch ist grundsätzlich keine Betriebsbegehung mehr erforderlich, sondern die Entscheidung erfolgt aufgrund der Aktenlage.

Wenn Sie bereits Kunde der DIZert sind, erinnern wir Sie automatisch an die notwendigen Fristen. Für Kunden anderer Präqualifizierungsstellen ist dies ein guter Zeitpunkt, um zur DIZert zu wechseln und den guten Service zu günstigen Preisen in Anspruch zu nehmen.

Sie haben Fragen zur Re-Präqualifizierung oder möchten zur DIZert wechseln? Gern informieren Sie unsere Mitarbeiter zum Vorgehen und zu den Kosten des Re-Präqualifizierungsverfahrens.

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