PQ News

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Hat sich bei Ihnen etwas geändert? Sagen Sie uns kurz Bescheid

Ihre Präqualifizierung gilt fünf Jahre. In dieser Zeit tut sich in einem Betrieb einiges: Sie nehmen neue Produkte auf, jemand Neues übernimmt die fachliche Leitung, vielleicht ziehen Sie sogar um. Damit Ihre Bestätigung immer zu Ihrem Betrieb passt, brauchen wir davon eine kurze Nachricht. Wir passen sie dann an, und Sie können ohne Unterbrechung weiter…

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Neue Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes ab 15.05.24

Der GKV-Spitzenverband hat die Empfehlungen für die Präqualifizierungsanforderungen gemäß § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V aktualisiert. Die nunmehr 17. Fortschreibung beinhaltet wesentliche Änderungen, die die Herstellung, Abgabe und Anpassung von Hilfsmitteln betreffen. Wir informieren Sie zu den Änderungen und den Auswirkungen, welche vorwiegend der Entbürokratisierung des PQ-Verfahrens dienen sollen.

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