DIZert Präqualifizierungsstelle

Präqualifizierung für Friseure: Haarersatz mit der Krankenkasse abrechnen

DIZert begleitet Sie durch das gesamte Verfahren – damit Sie sich auf Ihren Salon konzentrieren können.

200+
Leistungserbringer
DAkkS
Akkreditiert
§126
SGB V konform

Anforderungen an Ihren Salon

Die meisten Friseure mit Zweithaar-Erfahrung bringen viele Voraussetzungen bereits mit. Wir schauen gemeinsam, was noch fehlt – in vier klar strukturierten Bereichen.

1. Qualifikation

  • VB 34A (konfektionierter Haarersatz): Gesellenbrief als Friseur
  • VB 34B (inkl. individuell gefertigtem Haarersatz): Gesellenbrief und Meisterbrief im Friseurhandwerk

2. Räumlichkeiten

Ihr Salon braucht einen abgetrennten Beratungsbereich mit Sicht- und Hörschutz, einen stabilen Friseurstuhl sowie Lager- und Verkaufsbereich. Fotonachweise und ein Grundriss genügen als Nachweis.

3. Ausstattung

Höhenverstellbarer Friseurstuhl, Postichköpfe (48–60 cm), zwei Spiegel, Lockenstab und Glätteisen mit Temperaturanzeige, Dampfgerät. Für VB 34B kommen Materialkarten, Abdruckmaterialien für die Sonderanfertigung und Haarwaschbecken hinzu. Eine Inventarliste mit Fotos reicht aus.

4. Betriebliche Nachweise

Gewerbeanmeldung und Betriebshaftpflicht (nicht älter als 12 Monate) – das war’s.

Gesellenbrief oder Meisterbrief – was trifft auf Sie zu?

Für die Zweithaar-Versorgung gibt es zwei Versorgungsbereiche. Sie können für beide gleichzeitig beantragen.

Versorgungsbereich Was ist versorgbar? Qualifikation
VB 34A10R Konfektionierter Haarersatz inkl. Reparatur (Perücken, Toupets von der Stange) Gesellenbrief (Friseur)
VB 34B18R Konfektionierter und individuell gefertigter Haarersatz inkl. Reparatur Gesellenbrief + Meisterbrief

Noch unsicher, welcher Bereich für Sie passt? Rufen Sie uns an – wir schauen’s gemeinsam durch.

1
Anfrage
Wir übersenden Ihnen eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen
2
Unterlagen
Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung Ihrer Nachweise
3
Prüfung
Auswertung durch unsere Fachprüfer; ggf. Betriebsbegehung vor Ort
4
Zertifikat
Ihr PQ-Zertifikat – digital & rechtssicher

Von der Anfrage bis zum Zertifikat – wir gehen jeden Schritt mit Ihnen

Von der Antragstellung bis zum Zertifikat begleiten wir Sie durch alle Schritte des Verfahrens – strukturiert und vollständig digital. Zum detaillierten Ablauf

DIZert als Ihre Präqualifizierungsstelle

Persönlich betreut

Ein fester Ansprechpartner von Anfang bis Ende. Bei fehlenden Unterlagen oder offenen Fragen melden wir uns aktiv bei Ihnen – damit es möglichst reibungslos läuft.

Akkreditiert & bundesweit anerkannt

DIZert ist von der DAkkS akkreditiert. Unser Zertifikat wird von allen gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland anerkannt – ohne Wenn und Aber.

Klar, digital, transparent

Transparente Kostenstruktur, klare Abläufe, digitales Antragsverfahren. Wir kommunizieren offen über Anforderungen und Zeitplan – Sie behalten stets den Überblick.

Erfahren in der Zweithaar-Versorgung

Wir kennen die spezifischen Anforderungen für Friseure und Zweithaar-Spezialisten in- und auswendig. Sie profitieren direkt von unserer Erfahrung.

Das Präqualifizierungszertifikat nach § 126 SGB V

Das PQ-Zertifikat ist Ihre offizielle Lizenz zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Gesetzliche Grundlage ist § 126 SGB V – danach dürfen Hilfsmittel wie Haarersatz nur von geprüften und zertifizierten Leistungserbringern abgegeben werden.

Das Verfahren wird ausschließlich von akkreditierten Stellen wie DIZert durchgeführt und folgt den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbands. Das Zertifikat gilt 5 Jahre – danach läuft die Folge-PQ an.

Kurz gesagt: Ohne PQ-Zertifikat keine Kassenabrechnung. Mit DIZert kein Problem.

DIZert im Branchenmagazin der Zweithaar-Spezialisten

Der Bundesverband der Zweithaar-Spezialisten e.V. (BVZ) ist die Interessenvertretung für Friseure und Salons mit Zweithaar-Fokus. Im offiziellen Branchenmagazin finden Sie aktuelle Informationen zu Qualitätsstandards, Branchenentwicklungen und Anforderungen an spezialisierte Betriebe.

Nutzen Sie das Magazin als Einstieg, um sich über die Branche und die Rahmenbedingungen für Zweithaar-Spezialisten zu informieren.

Das fragen Friseure uns am häufigsten

Ja, wenn Sie Haarersatz (Perücken, Toupets, Haarteile) direkt über eine gesetzliche Krankenkasse abrechnen möchten. Ohne gültiges PQ-Zertifikat ist diese Abrechnung gesetzlich nicht möglich. Die PQ ist keine Empfehlung – sie ist Pflicht nach § 126 SGB V.

Ja! Mit dem Gesellenbrief können Sie den Versorgungsbereich 34A beantragen – das umfasst konfektionierten Haarersatz von der Stange inkl. Reparatur. Den VB 34B (individuell gefertigter Haarersatz) können nur Betriebe mit Meisterbrief beantragen. Sie können jederzeit nachrüsten, wenn Sie den Meisterbrief nachmachen.

Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind, geht es zügig. Wir prüfen strukturiert und ohne unnötige Wartezeiten. Wenn etwas fehlt, melden wir uns direkt – wir schicken keine langen Mängellisten, sondern lösen Probleme gemeinsam.

Unsere Entgelte sind transparent und öffentlich einsehbar. Keine versteckten Gebühren, keine Überraschungen. Zur Preisübersicht →

Bei einem Umzug oder anderen wesentlichen Änderungen (neue fachliche Leitung, andere Ausstattung) müssen Sie einen Änderungsantrag stellen. Wir begleiten Sie auch dabei – einfach anrufen, wir klären, was zu tun ist.

Ja, das ist möglich und spart Zeit. Wenn die Voraussetzungen für beide Bereiche vorliegen, prüfen wir alles in einem Durchgang. So haben Sie beide Versorgungsbereiche mit einem Antrag abgedeckt.

Das PQ-Zertifikat gilt bis zu 5 Jahre. Dazwischen finden zwei kurze Überwachungen statt (nach ca. 20 und 40 Monaten). Vor Ablauf erinnern wir Sie rechtzeitig – damit Sie keine Lücke in der Abrechnungsfähigkeit haben.

Jetzt Präqualifizierung beantragen

Starten Sie Ihr Verfahren digital – wir begleiten Sie von der ersten Anfrage bis zur Zertifikatsübergabe. Persönlich, transparent, bundesweit.

200+
Leistungserbringer
DAkkS
Akkreditiert
§126
SGB V konform
100%
Digital möglich