Ihre Präqualifizierung gilt fünf Jahre. In dieser Zeit tut sich in einem Betrieb einiges: Sie nehmen neue Produkte auf, jemand Neues übernimmt die fachliche Leitung, vielleicht ziehen Sie sogar um.
Damit Ihre Bestätigung immer zu Ihrem Betrieb passt, brauchen wir davon eine kurze Nachricht. Wir passen sie dann an, und Sie können ohne Unterbrechung weiter mit den Krankenkassen abrechnen.
Sagen Sie uns Bescheid, wenn …
- Sie neue Hilfsmittel ins Sortiment nehmen oder welche herausnehmen
- eine neue fachliche Leitung anfängt, hinzukommt oder aufhört
- Sie umziehen oder eine weitere Filiale eröffnen
- Sie umbauen oder sich Ihre Räume wesentlich ändern
- sich Ihre Rechtsform ändert oder Ihr Betrieb einen neuen Namen bekommt
- Sie Ihren Betrieb an einen Nachfolger übergeben
- Ihr Betrieb geschlossen wird oder ein Insolvenzverfahren läuft
So beantragen Sie eine Änderung
Füllen Sie dafür den Präqualifizierungsantrag noch einmal aus. Tragen Sie dort ein, was sich geändert hat, und schicken Sie ihn uns. Den Rest übernehmen wir.
Warum wir das brauchen
Wir sind eine akkreditierte Präqualifizierungsstelle und werden selbst regelmäßig geprüft. Grundlage dafür sind die Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes. Sie verlangen, dass wir über solche Änderungen Bescheid wissen. Deshalb fragen alle Präqualifizierungsstellen danach, nicht nur wir.
Sie sind sich nicht sicher?
Rufen Sie einfach an. Lieber einmal kurz nachgefragt als später aufwendig nachgebessert. Eine Frage kostet Sie nichts.




