Die wichtigste Änderung für Apotheken
Die strikte Trennung zwischen „apothekenüblichen“ und „nicht apothekenüblichen“ Hilfsmitteln hat direkte Auswirkungen darauf, ob eine Präqualifizierung (PQ) benötigt wird oder nicht.
Für sogenannte „nicht apothekenübliche“ Hilfsmittel bleibt eine gültige Präqualifizierung weiterhin Pflicht – in einigen Bereichen sogar mit erweiterten Anforderungen. Betroffen sind unter anderem:
- Absauggeräte
- Bade- und Toilettenhilfen
- Bandagen, Orthesen und Schienen
- Gehgestelle
- Therapieknete (Versorgungsbereich 32A)
Jetzt prüfen: Ist eine Präqualifizierung für Sie notwendig?
Wichtig: Ohne gültige PQ können bestimmte Hilfsmittel nicht mehr korrekt abgerechnet werden. Wer trotzdem beliefert, riskiert Retaxationen und Versorgungslücken.




