Neue Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes ab 15.05.24
Der GKV-Spitzenverband hat die Empfehlungen für die Präqualifizierungsanforderungen gemäß § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V aktualisiert. Die nunmehr 17. Fortschreibung beinhaltet wesentliche Änderungen, die die Herstellung, Abgabe und Anpassung von Hilfsmitteln betreffen. Wir informieren Sie zu den Änderungen und den Auswirkungen, welche vorwiegend der Entbürokratisierung des PQ-Verfahrens dienen sollen.
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