Für Hilfsmittelanbieter, die Vertragspartner bei der Krankenkassen werden wollen

Präqualifizierung - Was ist das?

Definition Präqualifizierung

dizert_was_ist_pq_definition_bild

Alles, was Leistungserbringer wissen müssen

Augenoptik, Hörakustik, Sanitätshäuser, Pflegeheime und andere Anbieter von Hilfsmitteln können Vertragspartner der Krankenkassen werden. Dazu müssen Hilfsmittelanbieter bestimmte Voraussetzungen (Eignungskriterien) nachweisen. Basis dafür ist der § 126 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches. Doch was ist ein Präqualifizierungsverfahren und was müssen Leistungserbringer hierbei beachten?

Akkreditierte Präqualifizierungsstelle DIZert – Ihr Partner für Präqualifizierung

Die Präqualifizierungsstelle DIZert unterstützt Sie unabhängig und kostensparend bei Ihrer Präqualifizierung. Wir garantieren Ihnen ein schnelles Verfahren und transparente Kosten von Anfang an. Präqualifizieren kann so einfach sein.

Definition & Hintergrund

Definition: Präqualifizierung ist eine vorwettbewerbliche Eignungsprüfung

Die Präqualifizierung ist eine vorwettbewerbliche Eignungsprüfung. Dabei müssen potenzielle Hilfsmittelanbieter Ihre Qualifikation und Leistungsfähigkeit gegenüber einer akkreditierten Präqualifizierungsstelle wie der DIZert nachweisen. Erst wenn der positive Nachweis in Form eines Zertifikats vorliegt, kann ein Vertragsabschluss zwischen Hilfsmittelanbieter und Krankenkassen erfolgen und das Hilfsmittel an den Versicherten abgegeben werden. Es entfallen damit individuelle Einzelfallprüfungen einer jeder Krankenkassen zur Feststellung der Eignung des Hilfsmittelanbieters.

Hintergrund: Qualität der Hilfsmittelversorgung sichern

Krankenkassenversicherte müssen eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Hilfsmittelversorgung erhalten, damit Sie Ihren Alltag trotz Einschränkungen möglichst selbstbestimmt bewältigen können. Beispiele für Hilfsmittel sind Inkontinenzhilfen, Prothesen, Rollstühle und Hörgeräte. Alle Hilfsmittel sind im Hilfsmittelverzeichnis enthalten und werden von den Krankenkassen bezahlt. Die Hilfsmittel werden den Versicherten von Leistungserbringern wie z.B. Sanitätshäusern oder Hörakustikern zur Verfügung gestellt und die Abrechnung erfolgt über die Krankenkasse.

Gesetzliche Grundlagen & PQ-Nachweis

Inhalte des § 126 SGB V

Um eine optimale Qualität der Versorgung mit Hilfsmitteln zu gewährleisten, dürfen Leistungserbringer wie Sanitätshäuser nur abrechnungsfähige Vertragspartner der Krankenkassen werden (nach § 127 Absatz 1, 2 und 3 SGB V), wenn sie die Voraussetzungen für eine „ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel erfüllen“ (§ 126 SGB V, Absatz 1).

Nachweis der Voraussetzungen bei Präqualifizierungsstelle

Der Leistungserbringer muss die Erfüllung dieser Anforderungen gegenüber der PQ-Stelle nachweisen z.B. durch:

Gültigkeit

5 Jahre Gültigkeit des Zertifikats

Das Präqualifizierungszertifikat Ihrer Präqualifizierungsstelle hat eine Gültigkeit von 5 Jahren, gemäß § 126 Abs. 1a Satz 5 SGB V. Während des Präqualifizierungszeitraums erfolgen zwei Überwachungen. Vor Ablauf der Geltungsdauer muss eine neue Präqualifizierung erfolgen. Es handelt sich dann um ein neues Präqualifizierungsverfahren, bei dem die genannten Anforderungen erneut vollumfänglich nachzuweisen sind. Auch die Fotodokumentation muss dann die aktuelle Betriebsausstattung zeigen.

Krankenkassen-Anerkennung

Vorteil: Anerkennung durch alle Krankenkassen

Das Präqualifizierungszertifikat wird von allen Krankenkassen anerkannt. Der Hilfsmittelanbieter kann nach wie vor die Nachweisführung durch eine kassenindividuelle Prüfung vornehmen lassen. Allerdings müsste dieser Nachweis dann für jede Krankenkasse und für jeden Vertrag immer erneut erbracht werden. Um die damit einhergehenden Doppelarbeiten zu vermeiden, wurde daher das Präqualifizierungsverfahren geschaffen – im Rahmen des 2009 in Kraft gesetzten GKVOrgWG.

Die Präqualifizierungsstelle informiert innerhalb einer Woche den GKV-Spitzenverband über ausgestellte sowie verweigerte, eingeschränkte, ausgesetzte oder zurückgezogene Bestätigungen zu den Zertifikate. Die Information erfolgt über einen Datentransfer in die Präqualifizierungsdatenbank des GKV-Spitzenverbandes. Auf diese Datenbank haben alle gesetzlichen Krankenversicherungen Zugriff.

Gebühren

Kosten einer Präqualifizierung

Die Kosten für eine Präqualifizierung variieren abhängig von der Anzahl der Versorgungsbereiche und der fachliche Leiter sowie der Notwendigkeit einer Betriebsbegehung. Weitere Informationen können Sie der veröffentlichten Gebührenordnung entnehmen.

Kontrolle durch DAkkS & Ablauf

Kontrolle durch DAkkS & Ablauf

Ab 2018 erfolgt weiterhin die Begutachtung, Akkreditierung und Überwachung der Präqualifizierungsstellen durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS). Alle fünf Jahre ist für die PQ-Stellen eine neue Akkreditierung erforderlich.

Ablauf

Ablauf Ihrer Präqualifizierung bei der DIZert

Das DIZert-Team informiert Sie zu Ihren persönlichen Fragen, erstellt Ihnen eine Anforderungsliste und bespricht ausführlich mit Ihnen organisatorische Belange. Nach der zügigen Bearbeitung Ihrer Unterlagen informieren wir Sie über weitere Schritte, sodass Sie bald Ihr Zertifikat in den Händen halten können.

Los geht’s: Ihre Präqualifizierung

DIZert führt Sie Schritt für Schritt durch die PQ – transparent, digital und bundesweit. 

pq_was_ist_ablauf
dizert_design_oben
sqr012-col2_mehr_gruen