Eignungskriterien für Präqualifizierung
Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes
Zur Gewährleistung eines einheitlichen und transparenten Präqualifizierungsverfahrens, gibt der GKV-Spitzenverband Empfehlungen zu den Eignungskriterien und deren Nachweis ab.
Eignungskriterien für PQ-Verfahren
Die Empfehlungen sind nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen zur ausreichenden, zweckmäßigen und funktionsgerechten Herstellung, Abgabe und Anpassung von Hilfsmitteln festgeschrieben. Bei den heranzuziehenden Eignungskriterien für eine Präqualifizierung handelt es sich um Rahmenbedingungen, die für alle Versorgungssituationen identisch sind.
Die Eignungskriterien für eine Präqualifizierung betreffen die folgenden Anforderungsbereiche:
Die Krankenkassen können im Einzelfall zu einzelnen, noch nicht durch den GKV-Spitzenverband festgelegten Anforderungen, Regelungen mit den Leistungserbringern vereinbaren.
Kriterienkatalog
Im Rahmen des Präqualifizierungsverfahrens erstellen Ihnen unsere Mitarbeiter eine Checkliste und informieren Sie ausführlich zu den relevanten Anforderungen Ihres Versorgungsbereiches.
Den aktuellen Kriterienkatalog finden Sie bei unseren Downloads.