Eignungskriterien für Präqualifizierung

Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes

Zur Gewährleistung eines einheitlichen und transparenten Präqualifizierungsverfahrens, gibt der GKV-Spitzenverband Empfehlungen zu den Eignungskriterien und deren Nachweis ab.

Eignungskriterien für Präqualifizierung anhand der Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes

Eignungskriterien für PQ-Verfahren

Die Empfehlungen sind nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen zur ausreichenden, zweckmäßigen und funktionsgerechten Herstellung, Abgabe und Anpassung von Hilfsmitteln festgeschrieben. Bei den heranzuziehenden Eignungskriterien für eine Präqualifizierung handelt es sich um Rahmenbedingungen, die für alle Versorgungssituationen identisch sind.

Die Eignungskriterien für eine Präqualifizierung betreffen die folgenden Anforderungsbereiche:

  • Berufliche Anforderungen an den fachlichen Leiter
  • Allgemeine Anforderungen an das Unternehmen und die Betriebsstätte(n)
  • Organisatorische Voraussetzungen
  • Räumliche Voraussetzungen
  • Sachliche Ausstattungsvoraussetzungen

Die Krankenkassen können im Einzelfall zu einzelnen, noch nicht durch den GKV-Spitzenverband festgelegten Anforderungen, Regelungen mit den Leistungserbringern vereinbaren.


Kriterienkatalog

Im Rahmen des Präqualifizierungsverfahrens erstellen Ihnen unsere Mitarbeiter eine Checkliste und informieren Sie ausführlich zu den relevanten Anforderungen Ihres Versorgungsbereiches.

Den aktuellen Kriterienkatalog finden Sie bei unseren Downloads.