Erstpräqualifizierung

Was Sie bei einer Erstpräqualifizierung beachten müssen.

Mit Ihrem erstmaligen Antrag auf Präqualifizierung müssen Sie die entsprechenden Eignungskriterien aus den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes nachweisen.

Ablauf einer Erstpräqualifizierung

Damit Sie abrechnungsfähiger Vertragspartner der Krankenkassen werden können, müssen Sie die Voraussetzungen für eine „ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel erfüllen“ (§ 126 SGB V, Absatz 1).

Sie können diese Voraussetzungen nachweisen, indem Sie an einem fairen Präqualifizierungsverfahren unserer unabhängigen Präqualifizierungsstelle teilnehmen. Die PQS der DIZert prüft Ihre Eignung auf Basis der Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes. Ablauf PQ-Verfahren

Hierbei handelt es sich insbesondere um allgemeine, berufsgruppen- und produktgruppenspezifische Anforderungen, die von Ihnen nachgewiesen werden müssen. Relevant für das PQ-Verfahren sind u.a. berufliche Qualifikationen, räumliche Ausstattungsvorgaben sowie organisatorische Voraussetzungen. Eignungskriterien

Sie haben Fragen zur Erstpräqualifizierung? Unsere Mitarbeiter informieren Sie gern zum Vorgehen und zu den Kosten des Präqualifizierungsverfahrens.

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