Anforderungen

Eignungskriterien für Präqualifizierung

Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes

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Kriterienkatalog des GKV-Spitzenverbandes

Damit Sie als Leistungserbringer Hilfsmittel sicher und fachgerecht abgeben können, legt der GKV-Spitzenverband bundesweit einheitliche Anforderungen fest. Diese Vorgaben bilden die Grundlage jeder Präqualifizierung nach § 126 SGB V und sorgen dafür, dass alle Leistungserbringer nach denselben Kriterien geprüft werden.

Der sogenannte Kriterienkatalog definiert genau, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen – von der Qualifikation der fachlichen Leitung über organisatorische Strukturen bis hin zu räumlichen und sachlichen Anforderungen. Auf dieser Seite erklären wir Ihnen verständlich, was darin geregelt ist und was das für Ihren Betrieb konkret bedeutet.

Welche Bereiche werden geprüft?

Anforderungsbereiche im Überblick

Die Eignungskriterien für eine Präqualifizierung betreffen die folgenden Anforderungsbereiche:

Diese Anforderungen gelten bundesweit einheitlich und bilden die verbindliche Grundlage der Präqualifizierung.

Was bedeutet das für Sie als Leistungserbringer?

Kurz gesagt:
Sie müssen nachweisen, dass Sie qualifiziert, ausgestattet und organisatorisch in der Lage sind, Patienten zu versorgen.

Der umfangreiche Kriterienkatalog hilft Ihnen dabei, denn er beschreibt:

Die Anforderungsliste

Ihr klarer Leitfaden durch den Kriterienkatalog

Damit Sie genau wissen, welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erstellen wir für Sie eine individuelle Anforderungsliste. Diese basiert vollständig auf dem offiziellen Kriterienkatalog des GKV-Spitzenverbandes und enthält:

So behalten Sie jederzeit den Überblick und wissen genau, was Sie vorbereiten müssen.

Einfach. Digital. Präqualifiziert

Wir führen Sie Schritt für Schritt sicher durch die Präqualifizierung und sind bundesweit digital für Sie da.

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