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Präqualifizierung für Pflegeheime

Pflegeeinrichtungen treten als Leistungserbringer auf und benötigen eine Präqualifizierung zur Abrechnung des Inkontinenzmaterials mit den Kassen. Im Rahmen der Präqualifizierung müssen unterschiedliche Kriterien nachgewiesen werden. Die Präqualifizierungsstelle der DIZert informiert Sie zu den Details und Anforderungen.

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Akkreditierung der DIZert

Seit dem 11. April 2017 ist das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) in Kraft getreten, welches das Sozialgesetzbuch (SGB V) ändert. Um in einer immer älter werdenden Gesellschaft die Qualität der Versorgung mit Hilfsmitteln zu verbessern, benötigen Präqualifizierungsstellen zukünftig eine Akkreditierung der DAkkS.

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