Alles Wichtige zur Re-PQ auf einen Blick
Re-Präqualifizierung – Verlängerung Ihrer Präqualifizierung um weitere fünf Jahre
Damit Ihre Präqualifizierung gültig bleibt, ist nach Ablauf des fünfjährigen Gültigkeitszeitraums eine Re-Präqualifizierung erforderlich. Dabei handelt es sich um ein vollständiges erneutes Präqualifizierungsverfahren – keine automatische Verlängerung.
Was ist eine Re-Präqualifizierung?
Die Re-Präqualifizierung dient dazu, Ihre Eignung nach § 126 SGB V für weitere fünf Jahre nachzuweisen.
Sie weisen erneut nach, dass Sie alle Anforderungen des GKV-Spitzenverbandes erfüllen – fachlich, räumlich, sachlich und organisatorisch.
Damit bleibt Ihre Abrechnungsfähigkeit gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen bestehen.
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
Für die Re-Präqualifizierung müssen alle relevanten Nachweise erneut eingereicht werden, insbesondere:
Qualifikation der fachlichen Leitung
geeignete Räumlichkeiten
sachliche Ausstattung entsprechend Ihrem Versorgungsbereich
aktuelle Betriebshaftpflichtversicherung
Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
organisatorische Verantwortlichkeiten
Welche Unterlagen Sie genau benötigen, teilen wir Ihnen frühzeitig mit.
Wie läuft die Re-Präqualifizierung ab?
1. Benachrichtigung über die fällige Re-PQ
Sie werden rechtzeitig informiert, dass Ihre Präqualifizierung abläuft.
2. Anforderungsliste erhalten
Sie bekommen eine Übersicht aller benötigten Nachweise.
3. Einreichung der aktuellen Dokumente
Sie senden uns alle Unterlagen digital zu.
4. Prüfung durch die PQ-Stelle
Wir prüfen Vollständigkeit und Plausibilität.
Sollten die Unterlagen nicht vollständig sein, kontaktieren wir Sie.
5. Ggf. Betriebsbegehung
Falls notwendig, führen wir eine Begehung Ihrer Betriebsräume durch.
6. Ausstellung des neuen Zertifikats
Bei erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine neue Bescheinigung – gültig für weitere fünf Jahre.
7. Meldung an den GKV-Spitzenverband
Die Präqualifizierungsdaten werden nach positiver Prüfung an die Datenbank des GKV-Spitzenverbandes übermittelt.
Fristen und Hinweise
Damit Ihre Abrechnungsfähigkeit durchgehend erhalten bleibt, darf es keine Lücke zwischen altem und neuen Präqualifizierungszertifikat geben.
Reichen Sie die Unterlagen daher unbedingt rechtzeitig ein. Eine Benachrichtigung und die Unterlagenliste erhalten Sie frühzeitig von uns.
Kosten
Die Re-Präqualifizierung ist kostenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach dem Umfang der Prüfung und der Anzahl der Versorgungsbereiche.
Grundlage ist die veröffentlichte Gebührenordnung der DIZert. Gern informieren wir Sie vorab über die zu erwartenden Kosten.