Anforderungen
Eignungskriterien für Präqualifizierung
Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes
Kriterienkatalog des GKV-Spitzenverbandes
Damit Sie als Leistungserbringer Hilfsmittel sicher und fachgerecht abgeben können, legt der GKV-Spitzenverband bundesweit einheitliche Anforderungen fest. Diese Vorgaben bilden die Grundlage jeder Präqualifizierung nach § 126 SGB V und sorgen dafür, dass alle Leistungserbringer nach denselben Kriterien geprüft werden.
Der sogenannte Kriterienkatalog definiert genau, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen – von der Qualifikation der fachlichen Leitung über organisatorische Strukturen bis hin zu räumlichen und sachlichen Anforderungen. Auf dieser Seite erklären wir Ihnen verständlich, was darin geregelt ist und was das für Ihren Betrieb konkret bedeutet.
Welche Bereiche werden geprüft?
Anforderungsbereiche im Überblick
Die Eignungskriterien für eine Präqualifizierung betreffen die folgenden Anforderungsbereiche:
- Berufliche Anforderungen an die fachliche Leitung (z. B. Meistertitel, Studienabschlüsse oder Befähigungsnachweise)
- Allgemeine Anforderungen an Unternehmen und Betriebsstätten (z. B. Gewerbeanmeldung, IK-Nummern, Versicherungsschutz)
- Organisatorische Voraussetzungen (wie Erreichbarkeit, Personalstruktur oder Notfallregelungen)
- Räumliche Voraussetzungen (falls ein Geschäftslokal erforderlich ist – z. B. bei Orthopädietechnik, Augenoptik oder Hörakustik)
- Sachliche Ausstattungsvoraussetzungen (z. B. Werkzeuge, Geräte oder Hilfsmittel, die für Ihren Versorgungsbereich vorgeschrieben sind)
Diese Anforderungen gelten bundesweit einheitlich und bilden die verbindliche Grundlage der Präqualifizierung.
Was bedeutet das für Sie als Leistungserbringer?
Kurz gesagt:
Sie müssen nachweisen, dass Sie qualifiziert, ausgestattet und organisatorisch in der Lage sind, Patienten zu versorgen.
Der umfangreiche Kriterienkatalog hilft Ihnen dabei, denn er beschreibt:
- welche Nachweise für Ihren Versorgungsbereich erforderlich sind,
- welche Mindestanforderungen erfüllt sein müssen,
- Organisatorische Voraussetzungen
- wann eine Betriebsbegehung vor Ort vorgeschrieben ist (z. B. in der Orthopädietechnik, Hörakustik, Orthopädieschuhtechnik und Augenoptik).
Die Anforderungsliste
Ihr klarer Leitfaden durch den Kriterienkatalog
Damit Sie genau wissen, welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erstellen wir für Sie eine individuelle Anforderungsliste. Diese basiert vollständig auf dem offiziellen Kriterienkatalog des GKV-Spitzenverbandes und enthält:
- alle relevanten Nachweise für Ihren Versorgungsbereich,
- klare Hinweise zu fachlichen, räumlichen und organisatorischen Anforderungen,
- alle Unterlagen, die wir für die Bewertung benötigen.
So behalten Sie jederzeit den Überblick und wissen genau, was Sie vorbereiten müssen.
Weiterführende Informationen
Einfach. Digital. Präqualifiziert
Wir führen Sie Schritt für Schritt sicher durch die Präqualifizierung und sind bundesweit digital für Sie da.