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Häufig gestellte Fragen zur Präqualifizierung

Die wichtigsten Fragen zur Präqualifizierung treten immer wieder auf. Damit Sie schneller finden, was Sie suchen, haben wir die zentralen Themen für Sie zusammengefasst, wie z.B.:

FAQ zur Präqualifizierung

Die gesetzlichen Krankenkassen sind per Gesetz verpflichtet sicherzustellen, dass die zur Versorgung mit Hilfsmitteln herangezogenen Sanitätshäuser, Hörgeräteakustiker o. ä. zu einer ausreichenden, zweckmäßigen und funktionsgerechten Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel in der Lage sind (§ 126 Abs. 1 Satz 2 SGB V). Nur solche Leistungserbringer können überhaupt Vertragspartner der Krankenkassen sein. Den Nachweis der Eignung erbringen die Leistungserbringer im Rahmen des Präqualifizierungsverfahrens gegenüber einer akkreditierten Präqualifizierungsstelle.

Die Präqualifizierung erfolgt auf Antrag. Das Präqualifizierungsverfahren ist für den Leistungserbringer kostenpflichtig. Leistungserbringer stellen den Antrag bei einer akkreditierten Präqualifizierungsstelle und durchlaufen ein Präqualifizierungsverfahren. 

Wichtig ist, dass die Erfüllung der Anforderungen für jeden Hauptbetrieb und jede Betriebsstätte bzw. Filiale sowie für jedes Tochterunternehmen nachzuweisen ist, sofern dort die Versorgung mit Hilfsmitteln erfolgt.

Präqualifizierungsbestätigungen sind 5 Jahre gültig. Gegen Ende der Zertifikatsgültigkeit ist ein neues Präqualifizierungsverfahren erforderlich, wobei die Anforderungen an die Leistungserbringer erneut vollumfänglich nachgewiesen werden müssen. Gemäß § 126 Abs. 1a SGB V und DIN EN ISO/IEC 17065 sind zur Aufrechterhaltung der Präqualifizierung während des Präqualifizierungszeitraums Überwachungsmaßnahmen erforderlich, in denen Sie als Leistungserbringer die erforderlichen Nachweise erbringen müssen.

Für die Preisgestaltung Ihrer Leistungen sind die Präqualifizierungsstellen verantwortlich. Die Kosten einer Präqualifizierung variieren nach Anzahl der Versorgungsbereiche oder Anzahl der Betriebsstätten.
Die Gebührenordnung der DIZert finden Sie bei unseren Downloads.

Ja, bei der Re-Präqualifizierung oder Folgepräqualifizierung müssen Sie alle Nachweise erneut vollumfänglich erbringen. Die Fotodokumentation muss Ihre aktuelle Geschäftsausstattung zeigen und darf nicht älter als 3 Monate sein.
Bitte kontaktieren Sie uns rechtzeitig, um sicher zu stellen, dass keine Versorgungslücke entsteht.

Innerhalb einer Woche informieren Präqualifizierungsstellen wie die DIZert den GKV-Spitzenverband über ausgestellte, zurückgezogene und verweigerte Präqualifizierungsbestätigungen. Die Daten werden dabei im XML-Format an eine PQ-Datenbank des GKV-Spitzenverbandes übermittelt, auf welche die gesetzlichen Krankenkassen Zugriff haben. Der Versand Ihres Zertifikates an alle gesetzlichen Krankenkassen ist dadurch nicht mehr notwendig.

Der GKV-Spitzenverband hat nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V einen Kriterienkatalog entwickelt, welcher Empfehlungen zu den Eignungskriterien der Leistungserbringer sowie deren Nachweis gibt. Im Kriterienkatalog finden Sie die Aufzählung der jeweils geeigneten Berufsgruppen sowie der notwendigen Qualifikationsnachweise bezüglich gewünschter fachlicher Leitung. 

Anzunehmen ist eine gleichwertige Qualifikation, wenn Sie der im Kriterienkatalog aufgeführten Qualifikation in inhaltlichen und zeitlichen Umfang entspricht. Im Einzelfall muss dies nachgewiesen werden anhand von Ausbildungsordnungen, Nachweise über die Dauer und Inhalte der Fort- und Weiterbildungen sowie Tätigkeitsnachweise.

Ja, hinzugekommene Versorgungsbereiche können Sie jederzeit ergänzen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

In den Versorgungsbereichen der Scope 1 bis 5 sind zur erstmaligen Feststellung, ob die sachlichen und räumlichen Anforderungen erfüllt werden, Betriebsbegehungen mit Inventarprüfung erforderlich. Dies gilt bei Bezug von neuen oder anderen Räumlichkeiten, bei maßgeblichen Änderungen der räumlichen Verhältnisse sowie auch bei Inhaberwechsel. 

Aufgrund der überarbeiteten Anforderungen sind für alle Leistungserbringer zur Aufrechterhaltung einer gültigen Präqualifizierung Überwachungen notwendig. Innerhalb der 5 Jahre müssen zwei Überwachungen mit Betriebsbegehung durchgeführt werden.

Unser Team steht Ihnen telefonisch Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr zur Verfügung.
In dieser Zeit beantworten wir gern organisatorische Fragen, unterstützen bei der Antragstellung und helfen Ihnen bei allen Anliegen rund um Ihre Präqualifizierung.

Außerhalb dieser Zeiten können Sie uns jederzeit per E-Mail erreichen – wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.

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Noch Fragen offen?

Unser mehrköpfiges Team der Präqualifizierungsstelle unterstützt Sie gern persönlich.