Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes
Der GKV-Spitzenverband hat die Empfehlungen für die Präqualifizierungsanforderungen gemäß § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V aktualisiert.
WeiterlesenUnsere akkreditierte Präqualifizierungsstelle ist für alle Leistungserbringer aus den Versorgungsbereichen Orthopädietechnik, Orthopädieschuhtechnik, Hörakustik, Augenoptik sowie weiteren Versorgungsbereichen zugelassen. Somit begleiten wir beispielsweise Apotheken, Sanitätshäuser, Pflegeheime, Friseure, Augenoptiker, Hörakustiker, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher sowie Leistungserbringer, die Versorgungen mit Hausnotrufgeräten oder Pflegeboxen durchführen möchten, durch das Präqualifizierungsverfahren.
Versorgungsteilbereiche im ÜberblickSchnell zum Zertifikat durch schlanke Prozesse und fachkundige Unterstützung.
Wir stehen Ihnen persönlich mit gutem Service zur Seite, damit das Präqualifizierungsverfahren zügig und wie geplant abläuft.
Vorteile der DIZertIn wenigen Schritten lotsen wir Sie zur Präqualifizierung bzw. Re-Präqualifizierung im Hilfsmittelbereich.
Ablauf des PQ VerfahrensInsbesondere Unternehmen aus Mitteldeutschland sparen dank serviceorientierter Angebote.
Kosten der PräqualifizierungSie haben Fragen zum Verfahren oder den Kosten einer Präqualifizierung? Wir informieren Sie gern.
Kontakt aufnehmenDie Präqualifizierungsstelle der DIZert ist vom GKV-Spitzenverband für die genannten Versorgungsbereiche zugelassen.
Seit April 2019 sind wir akkreditiert von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS).
Das Präqualifizierungsverfahren dient dazu, Sie als Leistungserbringer auf grundsätzliche Eignung zur Erbringung bestimmter Versorgungen zu prüfen. Die Präqualifizierung stellt sicher, dass Sie die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung von Hilfsmitteln erfüllen. Sie erhalten hierüber ein Zertifikat mit einer Gültigkeit von 5 Jahren. Alle Krankenkassen erhalten aus einer zentralen Datenbank eine aktuelle Übersicht zu den präqualifizierten Leistungserbringern und deren Leistungsumfang. Die Ergebnisse Ihrer Präqualifizierung können somit zeitnah und ohne weiteren Aufwand für Sie im Vertragsgeschäft berücksichtigt werden.
Wir unterstützen Sie bestmöglich bei Ihrem Präqualifizierungsantrag. Nach einer Erweiterung Ihres Leistungsspektrums können Sie bei uns Ihre Präqualifizierung jederzeit schnell und kostengünstig erweitern.
Antrag auf PräqualifizierungLassen Sie sich bei der DIZert präqualifizieren.
Gemäß § 126 SGB V ist der Wechsel der Präqualifizierungsstelle innerhalb eines laufenden Verfahrens mit Übernahme der Zertifikatslaufzeit nur dann möglich, wenn die abgebende Präqualifizierungsstelle über keine Akkreditierung mehr verfügt.
DownloadsUnsere herausragende Arbeitsweise bestätigt seit 2019 die DAkks durch die Erstakkreditierung sowie regelmäßige Audits. Unser Engagement für Qualität und Genauigkeit wird von unseren Kunden sehr geschätzt.
Anfrage sendenAktuelles zur DIZert, gesetzliche Rahmenbedingungen und Wissenswertes zur Präqualifizierung
Der GKV-Spitzenverband hat die Empfehlungen für die Präqualifizierungsanforderungen gemäß § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V aktualisiert.
WeiterlesenPflegeeinrichtungen können mit Krankenkassen Verträge über die Versorgung der Versicherten mit Inkontinenzartikeln schließen.
WeiterlesenDie Präqualifizierungsstelle der DIZert ist offiziell akkreditiert. Unabhängige Präqualifizierung für Scopes 1 bis 4 und Scope 6.
WeiterlesenDie Bewerbung ist ganz unkompliziert: Entweder direkt auf eine offene Stelle oder initiativ, egal in welcher Form!
Nutze unseren Chat oder kontaktier uns ganz klassisch per Mail oder Telefon - Wir freuen uns über deine Nachricht und stehen dir gerne bei Fragen zur Verfügung!